Die folgenden Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen: Rechtserhebliche Erklärungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns in schriftlicher Form abgegeben oder bestätigt werden. Angebote erfolgen hinsichtlich Preis und Lieferfristen freibleibend. Verkäufe werden zu den am Tage der Rechnungsstellung gültigen Zahlungsbedingungen getätigt. Lieferung erfolgt auf dem uns am geeignetsten erscheinenden Wege zu den am Tage der Rechnungsstellung gültigen Lieferbedingungen. Bei Eilgut- und Expreßgutsendungen geht die Mehrfracht bzw. das Mehrporto zu Lasten des Käufers. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Lieferungseinstellungen seitens der uns mit Rohstoffen versorgenden Werke, Krieg, höhere Gewalt, Arbeitseinstellung, Betriebsstörungen und ähnliche Ereignisse entbinden uns von den Vertragsverpflichtungen. Bleibt der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand, so sind wir berechtigt, ohne besondere Anzeige von laufenden Kaufverträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer tritt an uns hiermit alle Ansprüche, die er durch Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erlangt hat oder erlangen wird, zur Sicherung unserer sämtlichen gegen ihn bestehenden Ansprüche ab. Er ist jedoch zur Einziehung der Forderungen für uns widerruflich ermächtigt, solange er uns gegenüber mit Zahlungen nicht im Rückstand ist. Der Käufer ist dagegen nicht berechtigt, über diese Forderungen auf andere Weise, z.B. durch Abtretung zu verfügen. Übersteigt der Wert der sicherungshalber zedierten Forderungen unsere Ansprüche um mehr als 15%, so sind wir auf Verlangen insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Falls etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder Menge der Waren bei uns nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich eingegangen sind, gilt die Lieferung als genehmigt. Bei Bahn- und Postsendungen sind der Beanstandung amtliche Bestätigungen beizufügen. Im Fall berechtigter Rüge kann der Käufer verlangen, daß wir innerhalb angemessener Frist Ersatzware in dem erforderlichen Umfang liefern. Sonstige Rechte des Käufers, namentlich solche auf Erstattung unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, bestehen nicht. Gegenüber unseren Forderungen aus der Geschäftsverbindung können Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte nicht geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen COLLO als auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ein Weiterverkauf unserer Waren, sei es an Händler, sei es an Endverbraucher, darf nur in der Originalverpackung erfolgen, Export bedarf der Zustimmung der COLLO. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenden Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Bornheim-Hersel. Auch für Rechtsstreitigkeiten ist Bonn Gerichtsstand. Widerspruchslose Annahme der Auftrags- oder Abschlußdurchschriften oder Abschlußbestätigungen bedeutet Anerkennung unserer Bedingungen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so gilt an ihrer Stelle eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Gehalt der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.